Die recht(lich)e Hand des Vorstands

29 Jun 2015

Die recht(lich)e Hand des Vorstands

Regulierung und Kreativität schließen sich nicht aus. Ganz im Gegenteil. Die Position des General Counsel führt diese beiden Pole sogar zusammen. Der Chefjustiziar eines Unternehmens ist schon lange kein Bedenkenträger mehr. Er hat sich zum strategischen Partner der Unternehmensführung entwickelt. Sein Rat ist gefragt, wenn es darum geht, rechtliche Spielräume im Unternehmensinteresse auszuschöpfen und das Unternehmen auf juristische Herausforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig muss er ein vielköpfiges Team von Rechtsexperten führen – oft über Ländergrenzen und Zeitzonen hinweg. Ein kurzer Überblick, welchen Anforderungen sich der General Counsel von heute stellen muss.

Vom Bedenkenträger zum Strategen in Rechtsfragen. Eine Wandlung, die der General Counsel, also der Chefjustiziar eines Unternehmens, in den vergangenen 10 bis 15 Jahren vollzogen hat und für die zwei wesentliche Entwicklungen verantwortlich sind: erstens die zunehmende Regulierung des unternehmerischen Alltags und zweitens die damit einhergehende Kostenexplosion für externe Rechtsberatung. Letzteres hat dazu geführt, dass viele Rechtsfragen jetzt intern bearbeitet werden und ein General Counsel ein ständig wachsendes Expertenteam zu managen hat.

„Zunehmender staatlicher Regulierungsdruck, Frauenquote, Korruptionsprävention sind nur einige Stichworte, um den Trend der Verrechtlichung mit konkreten Beispielen zu belegen“, sagt Dagmar-Elena Markworth, die als Partner bei Odgers Berndtson regelmäßig Führungspositionen in Rechtsabteilungen von Unternehmen besetzt. „Ein General Counsel ist heute eher Planer und Lenker als nur Rechtsberater und Risikobewerter. Er greift die Vorgaben und Projekte des Top-Managements aktiv auf und setzt sie kreativ um.“ Dabei gestalten und entscheiden die Justiziare im operativen Geschäft mit und begleiten wichtige Projekte wie etwa Zu- und Verkäufe strategisch bedeutender Unternehmensteile. „Sie müssen rechtliche Spielräume beispielsweise bei der Vertragsgestaltung im Unternehmensinteresse ausschöpfen, ein Gespür für Veränderungen vor allem in stark regulierten Märkten haben und Strategien entwickeln, um die unternehmerischen Aktivitäten und Ziele abzusichern.“ Mit diesen Worten hat Peter Solmssen, bis Ende 2013 General Counsel von Siemens, einmal in der Zeitschrift „Unternehmensjurist“ seinen Anspruch skizziert. Hinzu kommt die Herausforderung, die Arbeitsabläufe in den Rechtsabteilungen effizienter zu gestalten und die Kollegen in den operativen Bereichen zu mehr Selbstständigkeit in der Bearbeitung einfacher Rechtsfragen zu motivieren, um der gestiegenen Komplexität und Falldichte Herr zu werden.

Ein Standard-Jobprofil für Justiziare in Führungsposition gibt es nicht, da die Aufgaben je nach Branche, Größe und globaler Präsenz des Unternehmens stark variieren. Generell müssen Kandidaten eine ausgezeichnete juristische Qualifikation und sehr gute Englischkenntnisse – am besten erworben durch einschlägige Auslandserfahrung inklusive eines internationalen Abschlusses – vorweisen. Ein ausgeprägtes Interesse am operativen Geschäft des künftigen Arbeitgebers und die Motivation, sich tiefer einzuarbeiten, werden vorausgesetzt. Strategisch-innovativ, kommunikativ, interdisziplinär, teamfähig und zielorientiert sind noch weitere Eigenschaften, die häufig genannt werden. Meist sind die Kandidaten spezialisiert im Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Kartellrecht. „Häufig beginnen General Counsel ihre Laufbahn in einer der führenden Kanzleien und wechseln dann in die Rechtsabteilung eines Unternehmens, um später in die Chefposition aufzusteigen“, sagt Markworth. „Nicht wenige der späteren General Counsel machen zuvor einen Abstecher in andere Abteilungen wie etwa in die Konzernrevision. Nur in ganz seltenen Fällen schaffen es externe Kandidaten aus Kanzleien direkt in die Position des Chefjustiziars.“ Beispielsweise wenn ein Unternehmen strafrechtlich in die Schlagzeilen gerät und seine Reputation schützen will. So zuletzt geschehen bei der Deutschen Bank, die sich im Zuge zahlreicher rechtlicher Wirren, im Rahmen der Finanzkrise ebenso wie beim Fall Kirch, mit Christof von Dryander (Cleary Gottlieb) und Daniela Weber-Rey (Clifford Chance) zwei hochbezahlte Experten aus der Anwaltschaft einkaufte und damit prominente juristische Führungspositionen besetzte.

Millionengehälter, wie sie Top-Anwälte verdienen, winken einem General Counsel nicht. Dennoch zieht es immer wieder Anwälte in die Rechtsabteilungen von Unternehmen. „Der Reiz, das juristische Tagesgeschäft hinter sich zu lassen, ist groß“, sagt Markworth. „Ein Justiziar in einer Führungsposition hat die Möglichkeit, eine Abteilung mit strategischer Bedeutung mitzugestalten und Managementverantwortung zu übernehmen.“ Allerdings sind gut ausgebildete Associates von Kanzleien mittlerweile weniger wechselwillig als in der Vergangenheit. Der Grund: ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem April 2014, mit dem die Gleichstellung von Unternehmensjuristen und zugelassenen Anwälten bei der Altersvorsorge aufgehoben wurde. Justiziare dürfen somit nicht mehr länger in Versorgungswerke einzahlen, sondern in die für sie deutlich weniger attraktive gesetzliche Rente. Derzeit herrscht also eine rechtliche Unsicherheit, die für Unternehmen die Kandidatensuche erschweren könnte, sofern der Gesetzgeber sich nicht einschaltet.

 

positionen: Frau Dr. Rotsch, welche Vorteilebringen Sie als Juristin mit Kanzleierfahrung gegenüber Juristen mit reiner Unternehmenserfahrung für die Tätigkeit als General Counsel mit?

Dr. Friederike Rotsch: In einer internationalen Anwaltssozietät lernt man innerhalb kurzer Zeit ganz unterschiedliche Themen und Situationen kennen und kann so sehr viel Praxiserfahrung sammeln. Außerdem muss man sich als Berater mit ganz unterschiedlichen Klienten auseinandersetzen und stärkt dabei wichtige Fähigkeiten wie Menschenkenntnis und Diplomatie. Und man lernt, mit einem gesunden Pragmatismus an Themen heranzugehen und komplexe juristische Sachverhalte in eine verständliche Sprache zu übersetzen. All diese Fähigkeiten helfen auch im Unternehmensumfeld ungemein. Schließlich lernt man Präzision, Präzision, Präzision. Man kann nicht oft genug betonen, wie wichtig das für gutes juristisches Arbeiten auch im Unternehmen ist.

 

positionen: Für wie wichtig halten Sie praktische Erfahrungen im Unternehmen außerhalb der Rechtsabteilung?

Dr. Friederike Rotsch: Wir sitzen in der Rechtsabteilung ja nicht im Elfenbeinturm. Unsere tägliche Arbeit können wir nur im Zusammenspiel mit anderen Abteilungen im Unternehmen effizient und effektiv leisten. Je besser man das Unternehmen kennt und je häufiger man vielleicht auch mal in anderen Abteilungen gearbeitet hat, desto besser versteht man die unterschiedlichen Facetten eines Themas und ist man in der Lage, pragmatische Lösungen anzubieten. Gerade als General Counsel ist es wichtig, einen ganzheitlichen Blick auf die Themen zu haben, um die richtigen juristischen Entscheidungen treffen zu können.

 

positionen: Wie hat sich das Berufsbild eines General Counsel aus Ihrer Sicht gegenüber dem früheren Rechtsabteilungsleiter gewandelt?

Dr. Friederike Rotsch: Bis vor einigen Jahren reichte es meistens, ein guter Jurist zu sein. Heute bin ich als General Counsel ein Berater der Geschäftsleitung zu einer Vielzahl von Themen. Es wird von mir nicht nur der reine Rechtsrat erwartet, sondern ein aktiver Beitrag zur Weiterentwicklung des Unternehmens. Dies mag früher die Kür gewesen sein, gehört heute aber für jeden General Counsel zum absoluten Pflichtprogramm.

 

positionen: Wie stark sind Sie noch in das Tagesgeschäft involviert? Welche Aufgaben sind Chefsache?

Dr. Friederike Rotsch: Auch wenn ich als Chefjustiziarin nicht direkt ins Tagesgeschäft involviert bin, weiß ich, was die Kollegen umtreibt, und könnte jederzeit übernehmen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass man sich auf starke Teams verlassen kann. Hier schätze ich mich glücklich, weil ich hochmotivierte und kompetente Mitarbeiter habe und mich selbst auf die rechtsstrategischen Fragen konzentrieren kann. Bei Merck sind das einige: Das Kartellverfahren zur Übernahme von AZ Electronic Materials im vergangenen Jahr war zum Beispiel extrem komplex und auch die Auseinandersetzungen mit MSD über die Nutzung des Namens Merck – zu der, bis auf die Ausnahme von Nordamerika, allein wir das Recht haben – ist aus juristischer Sicht in Zeiten des Internets und der Globalisierung alles andere als trivial. Selbstverständlich bin ich bei großen Transaktionen unmittelbar dabei. So saß ich bei der angestrebten Akquisition von Sigma-Aldrich neben unserem M&A-Chef am Verhandlungstisch.

 

positionen: Frau Dr. Rotsch, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Dr. Friederike Rotsch ist Chefjustiziarin bei Merck in Darmstadt. Zuvor war sie dort für die Konzernrevision sowie anfangs für die Rechtsabteilung für Healthcare, Life Science und Performance Materials verantwortlich. Ihre berufliche Laufbahn begann sie in der internationalen Anwaltssozietät Hengeler Mueller.
Dagmar-Elena Markworth ist Partner bei Odgers Berndtson und Mitglied der Industries Financial Services sowie Business & Professional Services. Darüber hinaus berät Frau Markworth bei der Besetzung juristischer Positionen in Rechtsanwaltssozietäten und in der Industrie.